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BGH, 21.10.2004 - IX ZR 437/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer
Nichtannahme der Revision wegen fehlender grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache und mangelnder Erfolgsaussichten; Gesellschaftsrechtliche Nachteile aufgrund eines unterlassenen Hinweises durch einen Steuerberater; Fallen der Hinweisverpflichtung unter den ...
- Judicialis
ZPO § 554b a.F.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 675 § 276
Schutzbereich des Steuerberatervertrages - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Münster, 22.09.1999 - 12 O 66/99
- OLG Hamm, 27.09.2000 - 25 U 187/99
- BGH, 21.10.2004 - IX ZR 437/00
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 30.01.1990 - XI ZR 63/89
Begrenzung des Haftungsumfangs durch den Schutzzweck der verletzten Norm
Auszug aus BGH, 21.10.2004 - IX ZR 437/00
Die gesellschaftsrechtlichen Nachteile der Unterlassung fallen jedoch nicht in den Schutzbereich des Steuerberatervertrages (vgl. BGH, Urt. v. 30. Januar 1990 - XI ZR 63/89, WM 1990, 808, 809).
- OLG Düsseldorf, 09.03.2010 - 23 U 113/09
Pflichten eines Steuerberaters; Haftungsausfüllende Kausalität
Als Ausnahme von diesem Grundsatz ist sowohl für das Deliktsrecht als auch für das Vertragsrecht und für den Bereich vorvertraglicher Schuldverhältnisse anerkannt, dass eine Pflichtverletzung nur zum Ersatz der Schäden führen kann, deren Vermeidung die verletzte Pflicht bezweckt (BGH Urt.v. 13.2.2003, IX ZR 62/02, NJW-RR 2003, 727; Urt.v. 30.1.1990, XI ZR 63/89, NJW 1990, 2057; Beschluss vom 21.10.2004, IX ZR 437/00, GuT 2004, 246).