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   BGH, 21.10.2004 - IX ZR 437/00   

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https://dejure.org/2004,15805
BGH, 21.10.2004 - IX ZR 437/00 (https://dejure.org/2004,15805)
BGH, Entscheidung vom 21.10.2004 - IX ZR 437/00 (https://dejure.org/2004,15805)
BGH, Entscheidung vom 21. Oktober 2004 - IX ZR 437/00 (https://dejure.org/2004,15805)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Nichtannahme der Revision wegen fehlender grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache und mangelnder Erfolgsaussichten; Gesellschaftsrechtliche Nachteile aufgrund eines unterlassenen Hinweises durch einen Steuerberater; Fallen der Hinweisverpflichtung unter den ...

  • Judicialis

    ZPO § 554b a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 675 § 276
    Schutzbereich des Steuerberatervertrages

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.01.1990 - XI ZR 63/89

    Begrenzung des Haftungsumfangs durch den Schutzzweck der verletzten Norm

    Auszug aus BGH, 21.10.2004 - IX ZR 437/00
    Die gesellschaftsrechtlichen Nachteile der Unterlassung fallen jedoch nicht in den Schutzbereich des Steuerberatervertrages (vgl. BGH, Urt. v. 30. Januar 1990 - XI ZR 63/89, WM 1990, 808, 809).
  • OLG Düsseldorf, 09.03.2010 - 23 U 113/09

    Pflichten eines Steuerberaters; Haftungsausfüllende Kausalität

    Als Ausnahme von diesem Grundsatz ist sowohl für das Deliktsrecht als auch für das Vertragsrecht und für den Bereich vorvertraglicher Schuldverhältnisse anerkannt, dass eine Pflichtverletzung nur zum Ersatz der Schäden führen kann, deren Vermeidung die verletzte Pflicht bezweckt (BGH Urt.v. 13.2.2003, IX ZR 62/02, NJW-RR 2003, 727; Urt.v. 30.1.1990, XI ZR 63/89, NJW 1990, 2057; Beschluss vom 21.10.2004, IX ZR 437/00, GuT 2004, 246).
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